AGB
Website (moritzwaldner.de) / Beratung und Training
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Fachberater für holistische Gesundheit, Yogalehrer und Trainer Moritz Waldner (nachfolgend Trainer genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Kontakt zum Trainer:
Moritz Waldner
Bergstraße 28
94078 Freyung
Tel.: 0179 424 92 09
E-Mail: begegnung@moritzwaldner.de
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klientin / der Klient das generelle Angebot des Trainers, die Beratung in beruflichen und privaten Anliegen (Training) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Gesundheitserhaltung und Prävention annimmt. Dazu gehören auch Atemtechniken sowie ganzheitliche Betrachtungsweisen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie körperliche Übungen zur Selbsterfahrung und neuronalen Kalibrierung.
3) Der Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht trainieren und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Trainers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Vorbereitungsmaßnahmen erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Trainer erbringt seine Dienste gegenüber der Klientin / dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung, Lebensentwicklung und Prävention anwendet. Der Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klientin / des Klienten entsprechen, sofern die Klientin / der Klient hierüber keine eigene Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Klientin / des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Klientin / des Klienten. Soweit die Klientin / der Klient die Anwendung schamanischer Techniken, aktiver Körperübungen oder Atemtechniken ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden trainiert und beraten werden will, hat sie / er das dem Trainer gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen zu angebotenen Trainings/Workshops/Trainings
1) Training und Beratung ist ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Trainer gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Trainer darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Training und Beratung ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Die Klientin / der Klient trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für ihr / sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb vereinbarter Termine. Die Teilnahme an einem Training, Programm oder Training setzt eine grundlegende psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§ 4 Proaktive Zusammenarbeit
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klientin / der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur in proaktiver Zusammenarbeit zwischen dem Trainer und der Klientin / dem Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Atemtechniken, Körperübungen und anderen Methoden.
2) Der Trainer ist berechtigt, das Training zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn die Klientin / der Klient die Inhalte verneint.
3) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Klientin / des Klienten bestimmend sein.
4) Auch die Klientin / der Klient hat das Recht, ein Training zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin schriftlich erfolgen. Andernfalls gelten vereinbarte Beträge für aufkommende Leistungen als fällig gesetzt.
§ 5 Honorierung des Trainers / Energetisches Investment / Preise
Der Trainer hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar wird mittels der Angebote auf der Website www.moritzwaldner.de festgelegt. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Trainer und der Klientin / dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die auf der Website des Trainers aufgeführt sind.
2) Das Honorar eines Trainings, das auf der Website (moritzwaldner.de/) unter dem jeweiligen Dienstleistungsprodukt ausgewiesen ist, ist durch die Klientin / den Klienten innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Termine für das Training werden erst nach Zahlungseingang vereinbart. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Trainings zu vereinbaren und schriftlich zwischen dem Trainer und der Klientin / dem Klienten festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich die Klientin / der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn die Klientin 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Trainer verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten des Trainers abgesagt werden müssen, werden der Klientin / dem Klienten nicht in Rechnung gestellt bzw. vollumfänglich innerhalb von 7 Tagen erstattet. Die Klientin / Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Trainer. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Sollte der Trainer einen Termin absagen und die Klientin / der Klient wünscht einen alternativen Termin, wird das Honorar nicht erstattet und ein neuer Termin vereinbart.
5) Wird abseits des Online-Trainings ein Training an einem Privatstandort vereinbart, werden zzgl. des Honorars angemessene Reise- und ggf. Übernachtungskosten berechnet.
6) Wird ein Training an einem gewünschten Ort vereinbart, gilt das auf der Website (moritzwaldner.de/) zur jeweiligen ausgewählten Dienstleistung ausgewiesene Honorar. Ein Vor-Ort-Training muss zwischen dem Trainer und der Klientin / dem Klienten schriftlich vor Beginn des Trainings vereinbart werden.
§ 6 Vertraulichkeit zu jeder Zeit
1) Der Trainer behandelt die Daten der Klientin / des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Erfahrungen sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klientin / des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klientin / des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Klientin / des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass die Klientin / der Klient zustimmen wird.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) Die Klientin / Der Klient ist mit dem vereinbarten Medium (Telefon/Zoom u.a.) beim Online-Training einverstanden und hat sich ggf. über Drittanbieter informiert.
4) Der Trainer führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Der Klientin / Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; sie / er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten in Frieden beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen und vor dem nächsten Termin zu klären.
§ 8 Honorar – Verhinderung
Das Honorar erfolgt vor terminlicher Vereinbarung für ein Training bei zahlungspflichtiger Buchung über die Website (moritzwaldner.de/). Sollte die Klientin / der Klient einmal verhindert sein und den Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zügig mitzuteilen. Spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, hat die Klientin / der Klient keinen Anspruch auf Erstattung.
§ 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses durch die Website (moritzwaldner.de/) insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.